Almuth BraunDiplom-Psychologin

Nicht jede Herausforderung sucht man sich aus. Wie man mit ihr umgeht, schon.

Wieder handlungsfähig werden.

Ein Leben ohne schwierige Phasen gibt es nicht. Unterschiedlich ist, wie man sie durchlebt und wie viel man dabei selbst in der Hand behält. Je belastender eine Situation erlebt wird, desto schwerer fällt es, den Weg nach vorn zu erkennen. Man fühlt sich blockiert, reagiert dünnhäutiger als sonst, und die Gedanken kreisen um dieselben Fragen, ohne dass sich eine Richtung abzeichnet.

Psychologische Arbeit beginnt deshalb mit einem gemeinsamen Sortieren der Situation. Zusammenhänge werden verstanden, Stressoren eingeordnet, vorhandene Möglichkeiten entdeckt.

02 Ansatz

Vier Schritte, die aufeinander aufbauen

Wiederkehrende Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen haben Ursachen. Sie entstehen aus dem Zusammenspiel von Anlage, bisherigen Erfahrungen, aktuellen Lebensumständen und der persönlichen Bedeutung, die diesen Erfahrungen zugeschrieben wird. Deshalb steht am Anfang das Verstehen.

01

Verstehen

Wie ist die Situation entstanden, und wodurch wird sie aufrechterhalten?

02

Einordnen

Was davon ist akuter Stress, was ist Muster, was ist äußerer Umstand?

03

Erproben

Neue Verhaltensweisen werden im Alltag ausprobiert, nicht nur besprochen.

04

Selbst steuern

Was sich bewährt, wird zunehmend selbstständig angewendet.

03 Zur Person

Almuth Braun, Diplom-Psychologin

Fachlicher Hintergrund

Diplom-Psychologin mit den Schwerpunkten Klinische Psychologie sowie Arbeits- und Organisationspsychologie, Heilpraktikerin für Psychotherapie.

Über viele Jahre Begleitung von Fach- und Führungskräften bis in die oberste Führungsebene, zugleich eigene Führungsverantwortung in einem internationalen Konzern. Diese doppelte Perspektive prägt die heutige Arbeit.

Ausbildung, Verfahren und Nachweise →

04 Fragen

Häufige Fragen

Für welche Anliegen eignet sich psychologische Arbeit?

Für Menschen, die belastende Lebenssituationen besser verstehen und aktiv verändern möchten. Dazu gehören Ängste und Sorgen, anhaltendes Grübeln, Erschöpfung, depressive Verstimmungen, Selbstwertprobleme, belastende Beziehungsmuster, Trennung oder Verlust, schwierige Entscheidungen sowie persönliche oder berufliche Veränderungsprozesse.

Ebenso kann sie sinnvoll sein, wenn wiederkehrende Gedanken, Gefühle oder Verhaltensmuster trotz guter Einsicht bestehen bleiben.

Behandelt werden Beschwerden, die das Erleben und den Alltag spürbar beeinträchtigen, soweit keine schwere psychiatrische Erkrankung vorliegt. Ziel der Arbeit ist, dass die Beschwerden spürbar nachlassen und im Alltag wieder mehr Handlungsspielraum entsteht.

Passt mein Anliegen zu dieser Praxis?

Die Praxis begleitet Menschen mit psychologischen Fragestellungen ebenso wie mit leichteren bis mittelschweren psychotherapeutischen Anliegen, soweit diese ambulant im Rahmen einer Heilpraktikerpraxis für Psychotherapie behandelt werden können.

Bei akuten psychiatrischen Erkrankungen und bei Krisen, die eine fachärztliche oder stationäre Behandlung brauchen, ist eine andere Versorgung die richtige.

Zeigt sich das im Erstgespräch, besprechen wir es offen, und ich vermittle bei Bedarf an geeignete Stellen weiter. Auch dieser Weg führt weiter.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Das Erstgespräch ist ein digitales Kennenlernen per Video von etwa 15 Minuten, unverbindlich und kostenfrei.

Besprochen wird, worum es geht, ob das Angebot zur Situation passt und welches Vorgehen sinnvoll erscheint. Ebenso bleibt Raum für organisatorische Fragen.

Wo finden die Sitzungen statt?

Die Sitzungen finden derzeit online per Video statt, über webPRAX, einen besonders geschützten Videodienst für vertrauliche Gespräche im Gesundheitswesen. Ab Januar 2027 ist zusätzlich das persönliche Gespräch im Gesundheitshaus Unterschneidheim möglich.

Für Beratungsgespräche richtet sich das Format nach dem Gesprächsfokus und den Rahmenbedingungen. Neben dem Videogespräch kommen etwa ein gemeinsamer Spaziergang im Raum Stuttgart oder ein Treffen im Büro infrage. Welches Format passt, klären wir im Erstgespräch.

Wie lange dauert eine Begleitung?

Das hängt vom Anliegen und den persönlichen Zielen ab.

Manche Fragestellungen lassen sich in wenigen Sitzungen bearbeiten. Andere benötigen mehr Zeit, insbesondere wenn belastende Muster über viele Jahre entstanden sind. Maßgeblich ist, was für die jeweilige Situation sinnvoll ist; eine feste Sitzungszahl gibt es nicht.

Über den Verlauf bleiben wir in kontinuierlichem Austausch. Wir schauen regelmäßig gemeinsam, was sich verändert hat, und Sie entscheiden mit, ob die Arbeit fortgesetzt, in größeren Abständen weitergeführt oder abgeschlossen wird.

Wie wird abgerechnet?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Das Honorar für die weitere Arbeit richtet sich nach der jeweiligen Leistung und steht auf der zugehörigen Seite: Psychotherapie beziehungsweise Beratung.

Termine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei späteren Absagen wird das Honorar berechnet, da der Zeitraum reserviert war.

Für Menschen mit geringem Einkommen stehen einzelne Plätze zu reduziertem Honorar zur Verfügung. Eine entsprechende Anfrage wird vertraulich behandelt.

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Die Arbeit erfolgt auf Selbstzahlerbasis. Für die psychotherapeutische Behandlung ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht möglich. Ob eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie übernimmt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab und sollte vorab geklärt werden. Die psychologische Beratung ist keine Heilbehandlung und wird von Krankenversicherungen nicht erstattet.

Für die Psychotherapie hat das allerdings nicht nur Kostenfolgen. Für manche Anliegen gibt gerade dieser Punkt den Ausschlag:

  • Es entsteht kein Eintrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Wer die Kosten bei einer privaten Versicherung einreicht, gibt diesen Vorteil allerdings auf.
  • Es ist kein Antrags- oder Gutachterverfahren erforderlich.
  • Dauer und Frequenz richten sich nach dem Anliegen und nicht nach einem bewilligten Kontingent.
  • Die Wahl des Vorgehens ist nicht auf die von den Kassen anerkannten Richtlinienverfahren beschränkt.
Wie ist die Schweigepflicht geregelt?

Alles, was in den Sitzungen besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht. Ohne ausdrückliche Einwilligung werden keine Auskünfte an Dritte weitergegeben, auch nicht an Angehörige, Vorgesetzte oder Arbeitgeber.

Die Aufzeichnungen zur Behandlung werden getrennt von allen übrigen Unterlagen und gesichert aufbewahrt.

05 Erstgespräch

Der erste Schritt

Vor der ersten Sitzung gibt es immer die Möglichkeit, sich in einem kurzen Videogespräch von etwa 15 Minuten kennenzulernen. Das Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei und dient dazu, gemeinsam zu klären, worum es geht und ob das Angebot zu Ihrer Situation passt.

Ein Bewilligungsverfahren ist nicht erforderlich, und ein Termin lässt sich in der Regel innerhalb weniger Wochen finden.

Bitte tragen Sie Ihren Namen ein.

Bitte prüfen Sie die E-Mail-Adresse.

Bitte wählen Sie ein Anliegen.

Was Sie hier schreiben, wird vertraulich behandelt. Bitte nennen Sie nur, was für eine erste Einordnung nötig ist.

Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen kurz.

Telefon
+49 177 6557371
E-Mail
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